Freizeit und Sport
Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) ist zuständig für die Freizeit- und Sportschifffahrt auf Hoher See sowie in ausländischen Binnen- und Küstengewässern. Dies umfasst einerseits die Registrierung, Verlängerung und Löschung einer Jacht (CE-Entwurfskategorie A und B) und die damit verbundene Ausstellung und Verlängerung des Flaggenscheins. Zum anderen kümmert sich das SSA um die Ausstellung, Verlängerung und Annullierung von Flaggenbestätigungen für Küstenboote (CE-Entwurfskategorie C).
Der Unterschied zwischen einer Jacht und einem Küstenboot
Ein Schiff wird als Jacht registriert, wenn es hochseetüchtig ist. Es ist nach den Richtlinien des SSA ausgerüstet und verfügt in der Regel über eine bewohnbare Kabine und ein selbstlenzendes Cockpit. Der Flaggenschein berechtigt diese Jachten zur Schifffahrt auf See und in ausländischen Gewässern, soweit dies das dortige Recht zulässt.
Küstenboote müssen dagegen nur eingeschränkt seetüchtig sein und unterliegen daher nicht denselben technischen Vorschriften wie Jachten. Die Flaggenbestätigung berechtigt sie zur Schifffahrt in ausländischen Binnen- und Küstengewässern, soweit dies das dortige Recht zulässt.

Jachten
Das SSA ist die Anlaufstelle für die Registrierung, Verlängerung und Löschung einer Jacht und damit für die Ausstellung und die Verlängerung des Flaggenscheins (CE-Entwurfskategorie A und B).

Küstenboote
Das SSA ist die Anlaufstelle für die Ausstellung, Verlängerung und Annullierung der Flaggenbestätigung für ein Küstenboot (CE-Entwurfskategorie C).

Vorteile einer Schweizer Flagge
Die Schweizer Flagge bietet eine Reihe von Vorteilen für Reedereien, Eignerinnen und Eigner und Seeleute – und bringt ein Stück Heimatgefühl an Bord jedes Schiffes, das unter ihr fährt.

Schiffsführerausweise
Das Führen einer Jacht oder eines Küstenbootes erfordert spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein Schiffsführerausweis bestätigt, dass die Inhaberin oder der Inhaber des Ausweises über entsprechende Qualifikationen verfügt.

Unterwasser-Kulturerbe
Die Schweiz ratifizierte 2020 das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes, um wertvolle Kulturgüter wie Schiffswracks und versunkene Siedlungen langfristig zu bewahren.
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