Schiffsführerausweise
Das Führen einer Jacht oder eines Küstenbootes erfordert spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein Schiffsführerausweis bestätigt, dass die Inhaberin oder der Inhaber des Ausweises über entsprechende Qualifikationen verfügt. Auf Schiffen unter Schweizer Flagge besteht eine generelle Ausweispflicht. In der Schweiz kann neben den Binnenausweisen auch ein schweizerischer Hochseeausweis erworben werden.


Ausweispflicht
Wer eine Jacht oder ein Küstenboot unter Schweizer Flagge führen will, muss über einen entsprechenden Fähigkeitsausweis verfügen.

Schweizerischer Hochseeausweis
Das SSA stellt keine Hochseeausweise aus, sondern hat dafür zwei externe Prüfungsstellen anerkannt und beauftragt: den Cruising Club der Schweiz (CCS) und die Swiss Yachting Association (SYA).
Kontakt
EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
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Schweiz - 4010 Basel
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