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Systemumstellung

Aktualisiert am 9. Jan. 2026

Aufgrund einer Systemumstellung können im Zeitraum von Mittwoch, 21. Januar bis Sonntag, 1. Februar 2026 keine Anträge eingereicht oder bearbeitet werden. Wir bitten Sie um Verständnis und sind wieder am 2. Februar 2026 mit unserer neuen Systemanwendung online.

Veröffentlicht am 6. Januar 2025

Unterwasser-Kulturerbe

Die Schweiz hat am 25. Januar 2020 das Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes der UNESCO ratifiziert. Ziel der Konvention ist der Schutz und die langfristige Erhaltung des Unterwasser-Kulturerbes. Meere und Binnengewässer bergen zahlreiche Zeugnisse der menschlichen Vergangenheit wie etwa versunkene Kulturlandschaften, Siedlungen, Heiligtümer, Hafenanlagen und Schiffswracks von hohem kulturellem Wert.

Ein Schiffswrack liegt auf dem Meeresboden. Man erkennt es kaum.

Das Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes der UNESCO konkretisiert den Schutz des unter Wasser entdeckten Kulturerbes. Für den Bereich der Meere schafft es völkerrechtlich verbindliche Regeln und führt eine Meldepflicht für Entdeckungen und Tätigkeiten ein, die auf Unterwasser-Kulturerbe gerichtet sind. Es bekämpft Plünderung, illegalen Handel und Zerstörung.

Für eine Jacht, ein Küstenboot oder ein kommerzielles Seeschiff unter Schweizer Flagge bedeutet dies, dass Unterwasser-Kulturerbe nicht zerstört oder schwer beschädigt werden darf. Die Zerstörung oder schwere Beschädigung von Unterwasser-Kulturerbe wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Zudem wurde eine Meldepflicht eingeführt. Mehr Informationen sind in folgendem Dokument zusammengefasst:

Dokumente

Kontakt

EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel