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Veröffentlicht am 6. Januar 2025

Verlängerung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot

Die Verlängerung einer schweizerischen Flaggenbestätigung für ein Küstenboot (gemäss CE-Entwurfskategorie C) zeichnet sich durch transparente und effiziente Verwaltungsprozesse aus, die digital, schnell und unkompliziert abgewickelt werden können. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) dient dabei als zentrale Anlaufstelle, bei der qualifizierte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.

Das unter Schweizer Flagge fahrende Küstenboot ZATTERA.

Der Fortbestand der Flaggenbestätigung eines Küstenboots

Eine schweizerische Flaggenbestätigung muss nach Ablauf, spätestens nach fünf Jahren verlängert werden. Die Eignerin oder der Eigner des Küstenboots wird vom SSA drei Monate vor Ablauf des Flaggenscheins betreffend die bevorstehende Verlängerung kontaktiert.

Soll die Flaggenbestätigung nicht verlängert werden, muss deren Annullierung beantragt werden. Wenn bis zum Ablaufen des Gültigkeitsdatums keine Verlängerung oder Löschung beantragt wird, ist die Flaggenbestätigung nicht mehr gültig. Küstenboote mit einer abgelaufenen Flaggenbestätigung dürfen nicht mehr unter Schweizer Flagge geführt werden.

Detaillierte Informationen über den Fortbestand der Flaggenbestätigung eines Küstenboots sind dem folgenden Dokument zu entnehmen:

Dokumente

Kontakt

EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel