Annullierung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot
Wer sein Küstenboot löschen will, beantragt die Annullierung der Flaggenbestätigung. Dazu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und zusammen mit der gültigen Flaggenbestätigung beim Schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) einzureichen. Abgelaufene Flaggenbestätigungen müssen nicht retourniert werden.

Der ausgefüllte Annullierungsantrag ist zusammen mit der gültigen Flaggenbestätigung an folgende Adresse zu senden:
Schweizerisches Seeschifffahrtsamt (SSA)
Elisabethenstrasse 33
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CH-4010 Basel
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Schweiz - 4010 Basel