Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 6. Januar 2025

Annullierung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot

Wer sein Küstenboot löschen will, beantragt die Annullierung der Flaggenbestätigung. Dazu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und zusammen mit der gültigen Flaggenbestätigung beim Schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) einzureichen. Abgelaufene Flaggenbestätigungen müssen nicht retourniert werden.

Das Klein- und Küstenboot LE COEUR DE L'ECLUSE unter Schweizer Flagge

Der ausgefüllte Annullierungsantrag ist zusammen mit der gültigen Flaggenbestätigung an folgende Adresse zu senden:

Schweizerisches Seeschifffahrtsamt (SSA)
Elisabethenstrasse 33
Postfach
CH-4010 Basel

Dokumente

Kontakt

EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel