Verlängerung der Registrierung einer Jacht
Die Verlängerung der Registrierung einer Jacht (gemäss CE-Entwurfskategorie A oder B) und die damit verbundene Erneuerung des Flaggenscheins zeichnet sich durch transparente und effiziente Verwaltungsprozesse aus, die digital, schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) dient dabei als zentrale Anlaufstelle, bei der qualifizierte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.
SSA Online Portal
Link zum neuen Online Portal des SSA (MARES)
Der Fortbestand einer Jachtregistrierung
Ein schweizerischer Flaggenschein muss nach Ablauf, spätestens nach fünf Jahren, verlängert werden. Die Jachteignerin oder der Jachteigner wird vom SSA drei Monate vor Ablauf des Flaggenscheins betreffend die bevorstehende Verlängerung kontaktiert.
Soll der Flaggenschein nicht verlängert werden, muss die Löschung der Jacht beantragt werden.
Wenn bis zum Ablaufen des Gültigkeitsdatums keine Verlängerung oder Löschung beantragt wird, ist der Flaggenschein nicht mehr gültig. Jachten mit einem abgelaufenen Flaggenschein dürfen nicht mehr unter Schweizer Flagge geführt werden.
Detaillierte Informationen über den Fortbestand einer Jachtregistrierung sind dem folgenden Dokument zu entnehmen:
Links
- Online Portal des SSA für Verlängerungsantrag des Flaggenscheins
- Löschung einer Jacht
- BAKOM Seefunk
- Verordnung über die schweizerischen Jachten zur See (Jachtenverordnung)
Dokumente
Ausrüstungsrichtlinien für Jachten unter Schweizer Flagge
Bestimmungen und Hinweise zur Haftpflichtversicherung für Jachten
EPIRB Kurzanleitung
EPIRB Merkblatt
Handbuch Onlineportal des SSA
Liste der anerkannten Klassifikationsgesellschaften
Seetüchtigkeitsnachweis bei Verlängerung des Flaggenscheins oder Vorregistrierung
Kontakt
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel
