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Veröffentlicht am 6. Januar 2025

Löschung einer Jacht

Wer seine Jacht löschen will, beantragt die Streichung im Register. Dazu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und zusammen mit dem gültigen Flaggenschein beim Schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) einzureichen. Abgelaufene Flaggenscheine müssen nicht retourniert werden.

Blick auf den Sonnenuntergang vom Heck der LOMA aus.

Kontakt

EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel