Schweizerischer Hochseeausweis
Der schweizerische Hochseeausweis ist ein Schweizer Ausweis zum Führen von Freizeit- und Sportschiffen in Küstengewässern und auf hoher See, der in vielen Ländern anerkannt wird. Für das Führen einer schweizerischen Jacht ist ein gültiger schweizerischer Hochseeausweis oder ein gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis erforderlich (siehe auch Ausweispflicht).

Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) stellt keine Hochseeausweise aus, sondern hat dafür zwei externe Prüfungsstellen anerkannt und beauftragt: den Cruising Club der Schweiz (CCS) und die Swiss Yachting Association (SYA). Diese Prüfungsstellen nehmen die Prüfung ab und stellen den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See (Hochseeausweis) für die Kategorien Segelschiffe mit oder ohne Maschinenantrieb und Motorschiffe aus.
Informationen und Auskünfte über Ablauf und Daten der Prüfungen und Ausbildungen, Formalitäten, Kosten usw. sind direkt bei der jeweiligen Prüfungsstelle einzuholen.
Die Voraussetzungen für die Erlangung des Hochseeausweises sind in der Verordnung des SSA über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See enthalten.
Links
- Verordnung des SSA über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See
- Ausweispflicht
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