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Veröffentlicht am 2. Februar 2026

Registrierung einer Jacht

Die Registrierung einer Jacht unter Schweizer Flagge (gemäss CE-Entwurfskategorie A oder B) und die damit verbundene Ausstellung des Flaggenscheins zeichnet sich durch transparente und effiziente Verwaltungsprozesse aus, die digital, schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) dient dabei als zentrale Anlaufstelle, bei der qualifizierte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.

Die Schweizer Yacht CADENZA und ihre Besatzung vor Anker südlich der Insel Ägina.

Voraussetzungen für die Jachtregistrierung

Zentrale Voraussetzungen für die Registrierung einer Jacht unter Schweizer Flagge sind folgende:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer schweizerischen Jacht müssen natürliche Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder Wohnsitz in der Schweiz oder juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sein. Juristische Personen müssen zudem ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben und im Handelsregister eingetragen sein.
  • Die Jacht muss hochseetauglich und für den Einsatz auf hoher See ausgerüstet sein.

Die detaillierten Voraussetzungen für die Jachtregistrierung und deren Fortbestand und die Ausrüstungsrichtlinien für Jachten unter Schweizer Flagge sind in den folgenden Dokumenten zusammengefasst:

Dokumente

Kontakt

EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel