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Veröffentlicht am 15. August 2025

Ausstellung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot

Die Ausstellung einer schweizerischen Flaggenbestätigung für ein Küstenboot (gemäss CE-Entwurfskategorie C) zeichnet sich durch transparente und effiziente Verwaltungsprozesse aus, die digital, schnell und unkompliziert abgewickelt werden können. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) dient dabei als zentrale Anlaufstelle, bei der qualifizierte Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.

Das Klein- und Küstenboot RINA BLUE unter Schweizer Flagge.

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Flaggenbestätigung für ein Küstenboot

Zentrale Voraussetzungen für die Ausstellung einer Flaggenbestätigung unter Schweizer Flagge sind folgende:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines schweizerischen Küstenboots müssen natürliche Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder Wohnsitz in der Schweiz oder juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sein. Juristische Personen müssen zudem ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben und im Handelsregister eingetragen sein.
  • Boote müssen beschränkt seetüchtig und für das Fahrgebiet genügend ausgerüstet sein.

Die detaillierten Voraussetzungen für die Ausstellung der Flaggenbestätigung und deren Fortbestand sind im folgenden Dokument zusammengefasst:

Dokumente

Kontakt

EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel