Seemannsbuch für Schweizer Seeleute
Das Seemannsbuch ist ein amtliches Dokument zum Nachweis einer beruflichen Tätigkeit auf einem schweizerischen Seeschiff. Er kann den Landgang in ausländischen Häfen erleichtern.

Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) stellt allen Seeleuten mit schweizerischer Nationalität, die auf einem schweizerischen kommerziellen Seeschiff angestellt sind, ein Seemannsbuch aus.
In Ausnahmefällen kann auch einem schweizerischen Besatzungsmitglied eines ausländischen kommerziellen Seeschiffes ein Seemannsbuch ausgestellt werden. Dies setzt voraus, dass es das Seemannsbuch für die Ausübung seiner Tätigkeit an Bord tatsächlich benötigt und, dass ihm vom zuständigen Flaggenstaat kein Seemannsbuch ausgestellt wird.
In jedem Fall müssen Antragsstellerinnen und Antragssteller folgende Dokumente vorlegen:
- Kopie eines gültigen Reisepasses;
- 2 aktuelle Passfotos;
- Ärztliches Attest (medical certificate, gemäss Regel I/9 des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) und Regel 1.2 des Seearbeitsübereinkommen (MLC);
- Ggf. Fahrzeitbestätigung von bereits erworbenen Fahrzeiten;
- Kopie des STCW-Zeugnisses «Basic Safety Training» nach Regel VI/1 STCW-Übereinkommen (sofern vorhanden Kopie anderer STCW-Zeugnisse);
- Kopie des Heuervertrags (zur Überprüfung der Übereinstimmung mit dem Seearbeitsrecht);
- bei Dienst auf ausländischem kommerziellen Seeschiff: Bestätigung der Reederei oder des Flaggenstaates, dass die Antragsstellerin bzw. der Antragssteller ein schweizerisches Seemannsbuch für die Ausübung der Tätigkeit auf einem kommerziellen Seeschiff benötigt.
Das SSA stellt keine Seemannsbücher für die Tätigkeit an Bord einer Jacht oder eines Küstenbootes aus.
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