Medizinische Voraussetzungen
Wer auf einem kommerziellen Seeschiff arbeiten will, benötigt ein ärztliches Attest gemäss dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) sowie dem Seearbeitsübereinkommen (MLC).

Alle auf einem kommerziellen Seeschiff beschäftigten Personen müssen über ein ärztliches Attest (medical certificate) gemäss Regel I/9 STCW-Übereinkommen und gemäss Regel 1.2 MLC verfügen.
In der Schweiz stellt die azb ag (arbeitsmedizinisches zentrum basel) dieses ärztliche Attest aus. Ausländische ärztliche Atteste werden für den Dienst auf kommerziellen Seeschiffen unter Schweizer Flagge anerkannt, wenn sie den STCW- und MLC-Bestimmungen entsprechen. Ein Attest ist höchstens zwei Jahre gültig. Für Seeleute unter 18 Jahren wird das medizinische Zeugnis für maximal ein Jahr ausgestellt.
Links
- Medizinische Fragen: die azb ag (arbeitsmedizinisches zentrum basel)
- STCW-Übereinkommen, Liste der Staaten (Englisch)
- Trade Union Nautilus International
- Foundation Swiss-Ships
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