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Neues Online-Portal MARES

Systemumstellung

Aktualisiert am 9. Jan. 2026

Aufgrund einer Systemumstellung können im Zeitraum von Mittwoch, 21. Januar bis Sonntag, 1. Februar 2026 keine Anträge eingereicht oder bearbeitet werden. Wir bitten Sie um Verständnis und sind wieder am 2. Februar 2026 mit unserer neuen Systemanwendung online.

Veröffentlicht am 6. Januar 2025

Medizinische Voraussetzungen

Wer auf einem kommerziellen Seeschiff arbeiten will, benötigt ein ärztliches Attest gemäss dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) sowie dem Seearbeitsübereinkommen (MLC).

Der Rettungsring als Symbol für die Gesundheit und medizinische Fitness von Seeleuten, die eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeit auf See ist.

Alle auf einem kommerziellen Seeschiff beschäftigten Personen müssen über ein ärztliches Attest (medical certificate) gemäss Regel I/9 STCW-Übereinkommen und gemäss Regel 1.2 MLC verfügen.

In der Schweiz stellt die azb ag (arbeitsmedizinisches zentrum basel) dieses ärztliche Attest aus. Ausländische ärztliche Atteste werden für den Dienst auf kommerziellen Seeschiffen unter Schweizer Flagge anerkannt, wenn sie den STCW- und MLC-Bestimmungen entsprechen. Ein Attest ist höchstens zwei Jahre gültig. Für Seeleute unter 18 Jahren wird das medizinische Zeugnis für maximal ein Jahr ausgestellt.

Dokumente

Kontakt

EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel