Förderung einer umweltfreundlichen Binnenschifffahrt
Die Binnenschifffahrt ist ein ökologischer Verkehrsträger. Es gibt mehrere Initiativen auf europäischer Ebene, die dafür sorgen, dass die Binnenschifffahrt ein noch ökologischer Verkehrsträger wird.

Die Binnenschifffahrt und der Umweltschutz gehen Hand in Hand. Hoch- und Niedrigwasser, die Suche nach nachhaltigen Antrieben, die Entsorgung der an Bord entstanden Abfällen sowie der Schutz der Menschen an Bord und der Anrainerinnen und Anrainer sind Themen, die in der Binnenschifffahrt allgegenwärtig sind. Um Hoch- und Niedrigwasser entgegenzuwirken, werden Frühwarnsysteme entwickelt und Auffangbecken gebaut. Dank Pilotprojekten werden in der Binnenschifffahrt nachhaltige Antriebsarten auf ihre Marktauglichkeit geprüft und dank dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) wurde ein System etabliert, welches unter anderem die Entsorgung von an Bord entstandenen Abfällen regelt.
Seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts ist der Umweltschutz bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) Teil der «allgemeinen Sicherheit». In der Binnenschifffahrt wird vor allem zwischen dem Schutz der Umwelt infolge von Unfällen und infolge der an Bord der Schiffe angewandten Arbeitsmethoden und Techniken sowie der Behandlung der dabei entstehenden Abfälle unterschieden. Massnahmen im Bereich der Umwelt und im Bereich der Sicherheit gehen daher Hand in Hand. Grundlage für die Vermeidung von Unfällen und die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus auf den Wasserstrassen ist ein einheitliches Regelwerk technischer Vorschriften sowie Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter.
Die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffen in der Binnenschifffahrt ist ein weiteres Ziel der ZKR. Dazu gehören Überlegungen zur nachhaltigen Reduzierung des Treibstoffverbrauchs und zur Nutzung alternativer Energiequellen wie Erdgas sowie alternativer Verbrennungstechnologien. Die Binnenschifffahrt ist eine der klimaneutralsten Beförderungsarten von Gütern. Die Vorteile der Binnenschifffahrt werden vor allem durch Emissionen veralteter Schiffsmotoren in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund haben die ZKR-Mitgliedsstaaten 2018 die Mannheimer Erklärung unterzeichnet, welche eine klimaneutrale Binnenschifffahrt bis 2050 verfolgt (mehr dazu). Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Roadmap der ZKR zur Verringerung der Emissionen in der Binnenschifffahrt entwickelt (mehr dazu).
Um einheitliche Regeln für die Sammlung, Abgabe und Entsorgung von Abfällen aus dem Güter- und Personenverkehr zu schaffen, wurde das CDNI erarbeitet. Das 2009 in Kraft getretene Übereinkommen leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, zur Sicherheit der Binnenschifffahrt, zur Verbesserung der Wasser- und Luftqualität sowie zum Gesundheitsschutz des Personals. Es beinhaltet ein generelles Verbot zur Einleitung in Oberflächengewässer sowie Vorschriften zur Vermeidung und Behandlung von Schiffsabfällen und ihrer Abgabe an Landanlagen. Das Übereinkommen unterteilt die Abfälle in drei Kategorien: öl- und fetthaltige Abfälle (z.B. Altöl), Abfälle aus dem Ladungsbereich, die beim Transport von Trocken- oder Flüssiggüter entstehen, und sonstige Abfälle aus dem Schiffsbetrieb (z.B. Papier oder häusliches Abwasser).
Bei jedem Transport von Gütern verbleibt eine kleine Menge der Ladung im Laderaum/-tank. Diese Rückstände müssen in den meisten Fällen entfernt werden, weshalb sie in der Kategorie «Abfälle aus dem Ladungsbereich» erfasst werden. Die Kategorie erfasste bis vor kurzem jedoch nur feste und flüssige Stoffe. Schädliche gasförmige Rückstände der Ladung, die entstehen, wenn gefährliche Ladung transportiert und entladen wird (vereinfacht «Restdämpfe»), waren nicht erfasst; deren Entgasung kann aber aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Bis vor kurzem durften sie bis auf wenige Ausnahmen frei in die Atmosphäre entgast werden. Da die Dämpfe die Gesundheit der Besatzung und der Anwohnerinnen und Anwohner der Binnenwasserstrassen gefährden könnten, wurde eine Änderung des CDNI beschlossen, die ein dreistufiges Entgasungs-/Ventilierungsverbot beinhaltet; damit werden neu auch schädliche Restdämpfe vom CDNI erfasst. Die drei Stufen werden zeitlich versetzt eingeführt. Mit jeder Stufe werden zusätzliche Stoffe vom Ventilierungsverbot erfasst. Die erste Stufe gilt seit dem 1. Oktober 2024.
Durch diese Änderung sollen 95% der schädlichen Dämpfe vermieden werden, was eine erhebliche Verbesserung für die Umwelt und die Nachhaltigkeit des Güterverkehrs auf den Wasserstrassen darstellt (mehr dazu).
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