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Veröffentlicht am 6. Januar 2025

Export

Seeschiffe können aufgrund falscher Gewichtsangaben zu einseitig, zu ungleichmässig oder zu schwer beladen werden, was zu Personenunfällen, Schäden, Verlusten oder Havarien bis hin zum Auseinanderbrechen des Schiffes führen kann. Aus diesem Grund hat die internationale Staatengemeinschaft das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) dahingehend ergänzt, dass seit dem 1. Juli 2016 nur noch Container verladen werden dürfen, deren Gewicht verifiziert wurde.

Container als Symbol für den Export.

Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) hat gemeinsam mit den Verbänden Spedlogswiss, scienceindustries, Swiss Shippers Council sowie den Logistikunternehmen Panalpina und Fiege eine Lösung für die neuen Anforderungen entwickelt, die sich an der Realität der Schweizer Exportwirtschaft orientiert.

Die Verantwortung für die Gewichtverifizierung liegt bei den Versenderinnen und Versender. Für die Gewichtsverifizierung können zwei Methoden angewendet werden:

Methode 1: Physische Verwiegung

Der beladene und versiegelte Container wird mit für die Schweiz zugelassenen, kalibrierten und geeichten Waagen gewogen.

Methode 2: Kalkulatorischer Prozess

Das Gewicht wird auf Basis valider Daten aus Sendungsgewicht(en), Verpackungs-, Stau- und Sicherungsmaterial sowie Container-Tara theoretisch ermittelt. Anwenderinnen und Anwender der Methode 2 erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien: ISO-Zertifizierung (alle Normen), AEO-Zertifizierung (Authorized Economic Operator) oder IT-gestützte Planungssysteme (MRP, ERP) im Betrieb.

Dokumente

Kontakt

EDA Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Elisabethenstrasse 33
Postfach
Schweiz - 4010 Basel