Mitgliedstaaten der ZKR im Verlauf der Jahre
Die ZKR zählt heute fünf Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und die Schweiz. Diese Zusammensetzung ist jedoch das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung, denn seit ihrer Entstehung hat sich die Zahl der Mitgliedstaaten mehrfach verändert.
Bereits vor der offiziellen Gründung der ZKR im Jahr 1815 war die Kontrolle über den Rhein ein zentrales Anliegen der anliegenden Gebiete. Ein bedeutendes Beispiel hierfür ist das Abkommen l’Octroi du Rhin zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, das die Rheinzölle regelte.
Mit der ersten Sitzung der Kommission am 5. August 1816 begann schliesslich die institutionalisierte Zusammenarbeit: Zu den Gründungsmitgliedern zählten Frankreich, die Niederlande, Preussen, Baden, Hessen, Bayern und Nassau. Im Jahr 1866 kam es zur ersten Änderung der Zusammensetzung der Mitgliedstaaten: Infolge der Annexion Nassaus durch Preussen verringerte sich die Zahl der Mitgliedstaaten.
Nur wenige Jahre später fiel nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 Elsass-Lothringen an Deutschland. Frankreich war damit kein Rheinanrainerstaat mehr und schied aus der ZKR aus. Da jedoch nicht das Deutsche Reich als Ganzes, sondern seine Einzelstaaten Mitglieder waren, trat Elsass-Lothringen selbst der ZKR bei. Die Gesamtzahl der Mitglieder blieb somit unverändert.
Der Versailler Vertrag führte nach dem Ersten Weltkrieg auch zu tiefgründigen Veränderungen in der ZKR. Frankreich übernahm den ständigen Vorsitz. Zugleich ersetzte das Deutsche Reich seine bisherigen Gliedstaaten als einheitliches Mitglied. Darüber hinaus traten Belgien, Grossbritannien und Italien der ZKR bei. In derselben Zeit wurde die Schweiz Mitglied, zunächst jedoch ohne die Mannheimer Akte zu unterzeichnen, die sie erst nach deren Revision ratifizierte.
In der 1930er-Jahren kam es erneut zu Einschnitten: Deutschland erklärte 1936 einseitig, nicht mehr an das Rheinregime gebunden zu sein, und Italien trat 1937 aus der ZKR aus. Diese Entwicklung schwächte die Organisation während der gesamten Dauer des Zweiten Weltkriegs.
Nach 1945 wurde die ZKR im Zuge der Neuordnung Europas erneut verändert. Vorübergehend traten sogar die Vereinigten Staaten als Besatzungsmacht Deutschlands der Organisation bei. Die Bundesrepublik Deutschland wurde 1950 wieder in die ZKR aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt zählte die ZKR sieben Mitgliedstaaten. In den folgenden Jahrzenten verringerte sich die Zahl jedoch wieder, unter anderem durch den Austritt der USA im Jahr 1964 und Grossbritanniens im Jahr 1993. Heute umfasst die ZKR fünft Mitgliedstaaten.
Sitz der ZKR
Die ersten Sitzungen der neu gegründeten ZKR fanden in Mainz statt. Im Jahr 1860 wurde beschlossen, den Tagungsort nach Mannheim zu verlegen. Aus diesem Grund trägt die 1868 verabschiedete Rheinschifffahrtsakte den Namen Mannheimer Akte. Nach dem Ersten Weltkrieg und einer grundlegenden Umstrukturierung wurde der Sitz der ZKR 1920 nach Strassburg in den Palais du Rhin verlegt. Mit Ausnahme vom Zweiten Weltkrieg, als der Sitz der ZKR nach Grenoble verlegt wurde, hat die ZKR bis heute ihren Sitz in Strassburg.
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