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Veröffentlicht am 10. Juni 2026

Die Geschichte der ZKR und der Beitritt der Schweiz

Henri Walther und der schweizerische Beitrag zur ZKR

Ein besonders sichtbarer Beitrag der Schweiz zur Arbeit der ZKR manifestierte sich in der Person von Henri Walther. Juristisch in der Schweiz und in Paris ausgebildet, spezialisierte er sich früh auf das Recht der Schifffahrt, insbesondere auf das Rheinrecht. Bereits 1929 trat er in den Dienst der ZKR ein und leitete das Sekretariat schon vor dem Zweiten Weltkrieg. Während der kriegsbedingten Unterbrechung der Tätigkeit der Kommission sicherte er mit grossem persönlichem Einsatz die Kontinuität der Institution, insbesondere durch die Bewahrung ihres Archivs.

Nach seiner Ernennung zum Generalsekretär im Jahr 1946 spielte Walther eine zentrale Rolle beim Wiederaufbau und bei der institutionellen Konsolidierung der ZKR im Nachkriegseuropa. Unter seiner Leitung passte sich die Kommission den neuen politischen Rahmenbedingungen an, ohne ihre rechtliche Eigenständigkeit preiszugeben. Aufgrund seiner ausserordentlichen juristischen Kompetenz und seiner tiefgehenden Kenntnis des Rheinregimes genoss Walther bei den Delegationen der Mitgliedstaaten hohes Ansehen. Sein langjähriges Wirken bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1969 trug wesentlich zur Stabilität, Autorität und internationalen Anerkennung der ZKR bei und unterstreicht die Bedeutung des schweizerischen Beitrags zur Governance der Rheinschifffahrt.

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